Sonstiges

Reisemedizinische Beratung
Bitte beachten: Aktuell führen wir aus Kapazitätsgründen keine reisemedizinischen Beratungen mehr durch. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen z.B. an das Bernhard-Nocht Institut für Tropenmedizin in Hamburg.

LKW-Führerscheinuntersuchung

Gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV §24) müssen alle Inhaber der alten Führerscheinklasse 2 ab dem 50. Lebensjahr, bzw. alle Erstantragssteller für den Erwerb der neuen Führerscheinklasse C/CE alle 5 Jahre ein aktuelles ärztliches Gutachten vorlegen. Ansonsten ruht die Fahrerlaubnis, bzw. erlischt nach einer zweijährigen Frist gänzlich. Wir führen diese Untersuchung, die neben einer körperlichen Untersuchung u.a. Laborwertebestimmungen und die Anfertigung eines aktuellen EKGs beinhaltet, an zwei Terminen durch (1.Termin: Labor, EKG; 2. Termin: ärztliche Untersuchung, Befundbesprechung, Ausstellung des Zeugnisses). Beachten Sie bitte, daß sie zusätzlich einen Termin beim Augenarzt zur augenärztlichen Begutachtung vereinbaren müssen.


Sportbootführerschein

Zum Erwerb des sog. Sportbootführerscheins ist eine ärztliche Untersuchung vonnöten. Auch diese Untersuchung wird durch uns durchgeführt.


Atteste und Bescheinigungen

Für Bescheinigungen und Atteste, z.B. für die Reiserücktrittsversicherung im Krankheitsfall, nehmen wir eine Schreibgebühr, die sich nach dem Umfang und der Gebührenordnung für Ärzte richtet.