Rezeptanforderung
Sie können bei uns Rezepte telefonisch, per Fax oder via E-Mail anfordern. Alles was dabei zu beachten ist, haben wir hier unter der Rubrik Rezeptanfoderung für Sie zusammengestellt.
- Auf diesem Wege können wir nur Folgerezepte, z.B. im Rahmen einer Dauermedikation, bearbeiten. Alle anderen Anfragen bedürfen einem persönlichen Kontakt.
- Patienten die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen vor Rezeptanforderung in dem aktuellen Quartal eine gültige Versicherungskarte abgegeben haben.
- Jede Dauermedikation muß in gewissen Abständen überprüft werden, so z.B. ob die blutdrucksenkende Medikation in einer immer noch ausreichenden Dosierung gegeben wird. Aus diesem Grunde sind persönliche Patienten-Arzt-Kontakte in regelmäßigen Intervallen unerlässlich.
- Folgerezeptanforderungen per Fax oder Telefon werden unmittelbar nach Eingang bearbeitet, der E-Mail-Postkasten für die Rezeptanforderungen wird einmal täglich gegen 12.00 geleert und bearbeitet.
- Beachten Sie, dass auf dem Postweg verschickte Rezepte mitunter 3-4 Werktage benötigen um zu Ihnen zu gelangen. Sie sollten sich daher rechtzeitig um ein Folgerezept kümmern.